1.
Die Auftragnehmerin wird beauftragt, die auf der Vorderseite aufgeführten Waren im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen.
2.
Zahlungsbedingungen: Die Auftragnehmerin erhält 60% vom Verkaufspreis oder nach Vereinbarung.
3.
Ist der Verkauf innerhalb der vereinbarten Frist nicht möglich unnd wird die Ware vom Eigentümer nach Ablauffrist nicht abgeholt, kann die Auftragnehmerin die bezeichneten Waren einer gemeinnützigen Vereinigung zuführen. Jeglicher Anspruch ist damit erloschen.
4.
Soweit die Waren nicht veräußert sind, können sie jederzeit vom Eigentümer zurückverlangt werden.
5.
Sollten an der Ware Schäden entstehen oder eine Rückgabe nicht möglich sein, haftet die Auftragnehmerin nur, soweit ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann.
6.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von der Auftragnehmerin übernommene Ware zum Zwecke des Verkaufs in und vor dem Geschäft ausgestellt wird. Die Auftragnehmerin haftet nicht für das Abhandenkommen.
7.
Kommissionsware nur auf Kundenrisiko
8.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Diebstahl
Allgemeine Geschäftsbedingungen